Preise
... für mehr Transparenz.
Einzeltermin
Einzelernährungstherapie/-beratung
Dauer: 50 min
105 €
Die Preise orientieren sich an den Honorarichtlinien des Verbandes der Diätologen Österreich. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Verbandes.
Individuelles Coaching
150 min
250 min
350 min
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Nachhaltiger Erfolg durch individuelles Coaching über einen längeren Zeitraum
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Minuten können flexibel aufgeteilt werden (z.B. 1. Termin 70 min, 2. Termin 40 min, ...)
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Individuell gestaltbar: Beratung, Einkaufstraining, Kochsession usw. möglich
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280 €
445 €
585 €
Vorträge und Betriebliche Gesundheitsförderung
Die Preise für Vorträge sowie betriebliche Gesundheitsförderung werden individuell, je nach Umfang und Aufwand bestimmt.
Ich erstelle Ihnen gerne ein auf Ihre Anforderungen zugeschnittenes unverbindliches Angebot.
Rückerstattung der Kosten
Gesetzliche Gesundheitskassen
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.​
Private Krankenversicherung
Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit inkludiertem ambulanten Tarif zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar. Dazu reichen Sie die Honorarrechnung und eine Überweisung Ihres Hausarztes beim Versicherungsunternehmen ein.
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Selbstständige Unternehmer (SVS):
Selbstständige Unternehmer erhalten pro Kalenderjahr von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) den "Gesundheitshunderter". Für Ernährungsberatungen übernimmt die SVS daher € 100,-. Weitere Infos zum "Gesundheits-100er" finden Sie direkt auf der SVS-Website.

Weitere wichtige Informationen
Zahlungsart
Per Überweisung nach Erhalt der Honorarnote
Umsatzsteuer
Ernährungsmedizinische Beratungen sind gemäß § 6 (1) Z 27 UStG umsatzsteuerbefreit.
Absage
Sollten Sie verhindert sein, bitte ich Sie den Termin mindestens 24 Stunden im Vorhinein per Mail oder telefonisch abzusagen. Wird der Termin nicht rechtzeitig abgesagt oder erscheinen Sie nicht, wird der versäumte Termin in Rechnung gestellt. Im Falle einer Erkrankung wird bei Erbringung eines ärztliche Attests davon abgesehen.
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Fahrtkosten
Im Falle einer Anfahrt werden Fahrtkosten in Höhe von 0,42 Cent pro Kilometer verrechnet.
